ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

zuPräambel: Veranstalter

Als Veranstalter tritt BORA Outdoorsports, Umut Bora, Klosterstr. 25a, 78166 Donaueschingen-Aasen auf.

1. Abschluss eines Vertrages

Mit der Anmeldung bietet der Anmelder dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt für den Anmelder und auch für alle in der Anmeldung mit angeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.

2. Bezahlung

Mit Vertragsabschluss wird der Reisebetrag 10 Tage bzw. 4 Tage vor Eventbeginn fällig.

3. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. Internet und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in dem Prospekt /Internet + Preisliste enthaltenen Angaben sind für den Veranstalter bindend.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Anforderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Trau und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

5.1 Rücktritt durch den Kunden

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung von der Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Leistungen des Veranstalters zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der Veranstaltung. Bei Rücktritt

    • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn, behalten wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10% des Reisepreises ein,

    • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25% des Reisepreises,

    • bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% des Reisepreises

    • 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt (no-show) oder Abbruch während der Veranstaltung 100% des Reisepreises.

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Teilnehmer nicht rechtzeitig zu den in der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Veranstaltungs- oder Abfahrtsort einfindet. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltung wegen Fehlens von Dokumenten, wie z.B. Reisepass, nicht angetreten wird.

5.2 Umbuchungen

Für Umbuchungen behalten wir uns die Berechnung von Mehrkosten vor, sofern diese durch die Umbuchung entstehen.

5.3 Ersatzteilnehmer

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich der Kunde durch einen Dritten vertreten lassen, sofern dieser den Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung entspricht. Vertragspartner bleibt der ursprünglich Angemeldete, dem Ersatzteilnehmer werden alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eingeräumt. Vertragspartner und Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und eventuell anfallende Mehrkosten, sofern sie auf die Ersatzperson zurückzuführen sind.

5.4 Vorzeitiger Abbruch durch den Kunden

Falls ein Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig beendet oder beenden muss, gehen die dadurch entstandenen Mehrkosten zu seinen Lasten.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

In folgenden Fällen kann der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

6.1 Ohne Einhaltung einer Frist

Die Teilnahme an Veranstaltungen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt den Veranstalter zur umgehenden Vertragsauflösung. Dies betrifft auf unseren Touren auch das Missachten der Anweisungen unserer Trainer und Guides. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts. Vor Veranstaltungsbeginn kann außerdem der Vertrag gekündigt werden, falls der Kunde sich mit seiner Zahlung der Vergütung in Verzug befindet oder der Veranstalter Kenntnis von wichtigen, in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Sicherheit der Veranstaltung oder der Veranstaltung als solche befürchten lassen erhält. Sollte das Wetter eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht erwarten lassen, kann der Veranstalter ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspflichten bleiben jedoch bestehen und werden bei einer anderen Veranstaltung des Veranstalters oder einem Ersatztermin erfüllt.

6.2 Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt/Internet oder in sonstigen Unterlagen die Vertragsbestandteile geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Bereits gezahlte Preise werden in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z.B. Impfungen oder Visa werden wir nicht übernehmen.

7. Beschränkung der Haftung

Die Teilnahme an den Touren erfolgt für die Teilnehmer AUF EIGENE GEFAHR. Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung mit der dort ausgewiesenen Grundversicherungssumme. Darüber hinaus gehende Schadensersatz- und Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind somit ausgeschlossen. Der Veranstalter verpflichtet sich für die ordnungsgemäße Pflege und Instandhaltung der Ausrüstungsgegenstände stets Sorge zu tragen. Für Zwischenfälle, die auf unzureichende körperliche Voraussetzungen seitens der Teilnehmer zurückzuführen sind, auf die der Veranstalter vor der Tour nicht ausdrücklich hingewiesen wurde kann keine Haftung übernommen werden. Unsere Haftung für Sachschäden beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Zu Beachten ist in diesem Zusammenhang Punkt 8!

8. Erhöhtes Risiko im Outdoorsport

Alle Veranstaltungen und Kurse werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für subjektiv vorgestellte Veranstaltungserfolge geben. Die angebotenen Veranstaltungen haben Abenteuer-, Sport- oder/und Erlebnischarakter. Daran sollten alle Teilnehmer vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Bei sämtlichen Kursen, Führungen und Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Kälteschäden, Wettersturz, Hochwasser, Ertrinken, eventueller Tod etc.) das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch unsere Führer und Trainer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im alpinen Gelände, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränkten Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein gewisses Maß an Eigenverantwortung, Teamgeist, Belastbarkeit und Umsichtigkeit, sowie ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Im Hinblick auf diese Risiken geschieht die Teilnahme AUF EIGENE GEFAHR. Dies gilt insbesondere für Risiken, die vom Veranstalter nicht vorhersehbar sind. Eine Haftung für Schäden aller Art, die mit dem Charakter einer solchen Veranstaltung in Zusammenhang stehen, besteht nicht. Sollten Fragen zum Gefahren- oder Risikopotential einer Veranstaltung auftreten, so setzen Sie sich bitte vor Vertragsabschluss mit uns in Verbindung.

9. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstaltungsleiter zu Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Etwaige Ansprüche aus dem Vertrag müssen binnen eines Monats nach vertraglichem Veranstaltungsende bei dem Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche aus dem Vertrag verjähren grundsätzlich 6 Monate nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung. Ansprüche aus unerlaubter Handlung binnen 3 Jahren nach dem vertraglichen Ende der Veranstaltung.

11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Veranstaltung in Folge von höherer Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnung z.B. Fahrverbot) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter, als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.

12. Behördliche Vorschriften

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die auf der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, wenn die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.

13. Sonstiges

13.1 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der oben genannten Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten. Anfallende Kosten für Impfungen, Visa etc. werden vom Teilnehmer selbst getragen.

13.2 Versicherungsschutz

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-, Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, Berge- und Gepäckversicherung. Hier geht es direkt zur Berechnung einer passenden Versicherung.

13.3 Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung ist auf unserer Seite „Datenschutzerklärung“ zu finden.

13.4 Haftungsausschluss zur Internetpräsenz

Es kann keine Garantie für absolute Fehlerfreiheit sowie inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Bei Folgen jeglicher Art aus inhaltlichen Fehlangaben wird keinerlei Haftung übernommen.

14. Nebenabreden

Nebenabreden, änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

15. Leistungs- und Erfüllungsort, Allgemeines

Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gleiches gilt bezüglich vorstehender Vereinbarungen.

BORA Outdoorsports, Umut Bora, Klosterstr. 25a, 78166 Donaueschingen-Aasen