ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
BORA Outdoorsports – Umut Bora
Klosterstr. 25a, 78166 Donaueschingen-Aasen
Inhaltsverzeichnis:
- Abschluss eines Vertrages
- Bezahlung
- Leistungen
- Leistungs- und Preisänderungen
- Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
- Rücktritt
- Umbuchungen
- Ersatzteilnehmer
- Vorzeitiger Abbruch
- Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
- Fristlos
- Mindestteilnehmerzahl/Sicherheit
- Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten / Haftung / Sicherheit
- Charakter der Aktivitäten
- Gesundheitliche Voraussetzungen
- Weisungsrecht
- Anpassung und Abbruch
- Haftung
- Eigenverantwortliches Verhalten
- Vermittlungsplattformen
- Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
- Verjährung
- Aufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
- Behördliche Vorschriften
- Sonstiges
- Versicherung
- Datenschutz
- Nebenabreden
- Schlussbestimmungen
1. Abschluss eines Vertrages
Mit der Buchung einer Veranstaltung – unabhängig davon, ob diese über die Website des Veranstalters, per E-Mail oder über eine externe Vermittlungsplattform erfolgt – bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Diese bedarf keiner bestimmten Form.
2. Bezahlung
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der vollständige Veranstaltungspreis 4 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.
Bei größeren Veranstaltungen oder Gruppenangeboten kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Gesamtpreises verlangt werden.
Bei Buchungen über Vermittlungsplattformen gelten ergänzend die dort angegebenen Zahlungsbedingungen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters bzw. der Vermittlungsplattform sowie aus der Buchungsbestätigung.
Nebenabreden oder Zusicherungen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen einzelner Leistungen oder des Ablaufs sind zulässig, soweit diese aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen erforderlich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
Rechte des Kunden wegen etwaiger Mängel bleiben unberührt.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson
5.1. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter eine pauschale Entschädigung verlangen:
-
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % des Veranstaltungspreises
-
bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
-
bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
-
1 Tag vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder Abbruch: 100 %
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.2. Umbuchungen
Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde.
5.3. Ersatzteilnehmer
Der Kunde kann bis zum Beginn der Veranstaltung einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen. Kunde und Ersatzteilnehmer haften gesamtschuldnerisch für den Veranstaltungspreis und etwaige Mehrkosten.
4. Vorzeitiger Abbruch
Bricht der Kunde eine Veranstaltung vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
6.1. Fristlos
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn
-
Teilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
-
sicherheitsrelevante Anweisungen missachtet werden oder
-
das Verhalten eines Teilnehmers die Sicherheit gefährdet.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
6.2. Mindestteilnehmerzahl / Sicherheit
Wird eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder ist eine sichere Durchführung aufgrund von Wetter-, Natur- oder Sicherheitsbedingungen nicht möglich, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Ein Ersatztermin kann angeboten werden, bedarf jedoch der Zustimmung des Kunden.
7. Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten / Haftung / Sicherheit
7.1. Charakter der Aktivitäten
Die angebotenen Aktivitäten sind Outdoor- und Naturerlebnisse, die teilweise abseits befestigter Wege und unter wechselnden Umwelt- und Witterungsbedingungen stattfinden. Den Teilnehmern ist bewusst, dass solche Aktivitäten trotz fachkundiger Leitung mit Risiken verbunden sind, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
7.2. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Teilnahme setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit voraus. Teilnehmer sind verpflichtet, den Veranstalter vor Beginn der Aktivität über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, die die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten.
7.3. Weisungsrecht
Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Guides ist jederzeit Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Gefährdung der Sicherheit ohne Anspruch auf Rückerstattung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
7.4. Anpassung und Abbruch
Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus Sicherheits-, Wetter- oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen jederzeit anzupassen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
7.5. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.6. Eigenverantwortliches Verhalten
Für Schäden, die auf eigenverantwortliches oder weisungswidriges Verhalten der Teilnehmer zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter nicht.
7.7. Vermittlungsplattformen
Bei Buchungen über externe Vermittlungsplattformen ist der Veranstalter alleiniger Veranstalter der Aktivität. Die Plattform tritt ausschließlich als Vermittler auf.
8. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter oder Guide mitzuteilen. Unterlässt der Teilnehmer dies schuldhaft, kann er sich auf daraus resultierende Ansprüche nicht berufen, soweit dem Veranstalter keine Abhilfe möglich war.
9. Verjährung
Für vertragliche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
11. Aufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen.
12. Behördliche Vorschriften
Teilnehmer sind selbst für die Einhaltung behördlicher Vorschriften verantwortlich. Nachteile aus deren Nichtbefolgung gehen zu Lasten des Teilnehmers, sofern sie nicht auf einer schuldhaften Falschinformation des Veranstalters beruhen.
13. Sonstiges
13.1 Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss geeigneter Versicherungen (z. B. Reiserücktritt-, Unfall- oder Krankenversicherung).
13.2 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.bora-outdoorsports.de/datenschutzerklaerung/ abrufbar.
14. Nebenabreden
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2026